Schluss bei Exklusiv-Hauben Gutmann
„Ich bedauere die Entscheidung, die nach dem Insolvenzantrag eine weitere Hiobsbotschaft für die Mitarbeiter bedeutet. Eine Sanierung ohne die Gewährung von Insolvenzgeld ist nicht möglich, wenn das insolvente Unternehmen zeitgleich die vollen Löhne tragen muss“, wird der Insolvenzverwalter Blümle in einer Pressemitteilung zitiert. Und weiter: „Ohne das Insolvenzgeld sehe ich keine Möglichkeit, die Produktion aufrechtzuerhalten und damit den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Dafür verfügt Exklusiv-Hauben Gutmann nicht über ausreichende finanzielle Mittel. Nachdem bereits für die zurückliegenden Monate Lohnrückstände aufgelaufen sind, ist den Mitarbeitern auch eine Weiterarbeit nicht zuzumuten.“
Zu viele offene Forderungen
Die Agentur für Arbeit begründet ihre Entscheidung damit, dass mit dem neuerlichen Insolvenzantrag kein neues Insolvenzereignis vorliege, mit dem für die Mitarbeiter ein erneuter Anspruch auf Insolvenzgeld entstehe. Vielmehr seien noch Zahlungsverpflichtungen aus dem Insolvenzplan des vorangegangenen Sanierungsverfahrens offen. Diese sollten plangemäß zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden. Nach Auffassung der Agentur für Arbeit ist die Zahlungsunfähigkeit trotz Abschluss des ersten Insolvenzverfahrens mit einem Insolvenzplan und nachlaufenden Zahlungen an die Gläubiger noch nicht beseitigt worden.
Über Schultze & Braun
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