
In Wohnungen und Häusern bis 400 Quadratmeter Fläche sind keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz von Luftkanälen für Dunstabzugssysteme bei herkömmlicher Verlegung notwendig. Das hat der Küchentechnikspezialist Naber mit einem Rechtsgutachten klären lassen.
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