16.08.2017

Arbeitsplattenspezialist SANTEC ist insolvent

Das Unternehmen SANTEC H.D. Sprinkmann GmbH & Co. KG aus Rodenberg, Niedersachsen, hat Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht Bückeburg hat am 14. August 2017 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet (AZ 47 IN 64/17).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d. Bussche, Paulinenstr. 16, 32427 Minden. (Tel.: 0571. 88 92 49 0, E-Mail: minden@bsb-inso.de).
Als persönlich haftende Gesellschafterin der SANTEC H.D. Sprinkmann GmbH & Co. KG nennt der Handelsregisterauszug (Amtsgericht Stadthagen) die Santec-Beteiligungs-GmbH, vertreten durch Heinz-Dieter Sprinkmann (Geschäftsführer) und Kai Sprinkmann (Geschäftsführer). Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
SANTEC konfektioniert und vertreibt in der dritten Generation Arbeitsflächen aus allen gängigen Materialien und vertreibt darüber hinaus ein breites Zubehörsortiment (Spülen, Armaturen, Abfallsammler, Allesschneider, Licht) sowie Dunstabzugshauben und Lüftungstechnik.

www.santec-kuechenarbeitsplatten.de