11.03.2024

Aus für weitere Stromschleudern

Seit dem 1. März 2024 gelten für einige Produktkategorien neuen Regelungen beim Energielabel. Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler sowie Kühl- und Gefriergeräte der Energieeffizienzklasse F dürfen auf dem EU-Markt nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Der ZVEI stellt eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre zum Energielabel für Hausgeräte zur Verfügung. Diese enthält Informationen zu den betroffenen Produktgruppen, einzuhaltenden Fristen sowie Pflichten für Lieferanten und Händler. Sie ist auf der Website des ZVEI abrufbar. Foto: ZVEI

Diese Klasse fällt für diese Geräte entsprechend komplett weg. Bereits in Verkehr gebrachte Geräte dürfen noch abverkauft werden. Seit 1. März 2021 ist für die genannten Geräte bereits die Energieeffizienzklasse G vom Verbot des Inverkehrbringens betroffen. Darüber hinaus gelten ebenfalls seit 2021 Vorgaben zur Verfügbarkeit und Bereitstellung bestimmter Ersatzteile, deren Lieferung und zur Reparierbarkeit mit handelsüblichem Werkzeug.

Klarer Trend erkennbar
Während im Zeitraum Januar bis November 2023 in Deutschland nahezu ausschließlich Waschmaschinen der Klassen A bis E verkauft wurden (97%), lagen im gleichen Zeitraum noch 9% der verkauften Geschirrspüler und 45% der Kühlgeräte in der Geräteklasse F. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum steig 2023 zugleich der Anteil der verkauften Geräte in den Klassen A bis C stetig an: bei Geschirrspülern auf 25% gegenüber 16% (2022) und bei Kühlgeräten auf 17% gegenüber 11% (2022). (Quelle: GfK). „Der Trend geht also in die richtige Richtung“, kommentiert der ZVEI diese Entwicklung.

Neuerungen für Trockner
Der nächste Stichtag ist der 1. Juli 2025. Ab diesem Datum gilt ein neues Label für Haushaltswäschetrockner und Kondensationswäschetrockner. Hier gibt es aktuell noch die bei anderen Haushaltsgeräten bereits abgeschafften Plusklassen, welche dann auch bei Trocknern wegfallen werden. Dann gilt auch hier die Effizienzskala von A bis G. Ab dem 1. Juli 2025 müssen Wäschetrockner mit dem neuen Label im Internet und im Handel angezeigt werden.

Hilfe bei der Kaufentscheidung
Bereits seit Mitte der 1990er-Jahre gibt es das Energielabel für verschiedene Haushalt-Großgeräte. Die EU will damit den Wettbewerb energieeffizienter Geräte fördern. Um angesichts der technologischen Innovationen im Markt Verbrauchern Transparenz bei der Kaufentscheidung zu ermöglichen, entwickelt die EU die Labels regelmäßig weiter. Im Rahmen der letzten großen Reform sind 2021 die Plus-Klassen für nahezu alle Elektro-Haushalt-Großgeräte weggefallen. Gleichzeitig wurden stufenweise Anpassungen an die Energieeffizienz definiert und die Reparierbarkeit von Geräten gestärkt.

www.zvei.org