Corona-Pandemie: Was Küchenstudios jetzt tun können
Der Küchenhandel bekommt die Auswirkungen der Pandemie inzwischen voll zu spüren. Nach aktuellem Stand muss der Fachhandel den Betrieb zwar nicht komplett schließen, aber Kunden dürfen am PoS nicht mehr beraten werden. Eine schwierige Situation, doch laut Volker Schmidt haben Küchenstudios dennoch eine Reihe von Möglichkeiten, die Auswirkungen dieser und kommender, ähnlich gelagerter Krisen einzugrenzen. Hier seine Einschätzung:
Aktiv werden hilft
Wie so oft im Leben ist es wenig sinnvoll, den Kopf in den Sand zu stecken und abzuwarten, bis die Krise vorüber ist. Im Gegenteil: Küchenstudio-Betreiber, die jetzt aktiv werden, können die Auswirkungen auf ihr Geschäft deutlich abmildern. Handlungsmöglichkeiten gibt es einige – und wer frühzeitig das Heft in die Hand nimmt, kann seine Risiken minimieren und von einer guten Position in die Post-Corona-Zeiten starten.
Kunden auf allen Kanälen ansprechen
Keine Kunden, keine Verkäufe. Das ist die Situation, mit der Küchenstudios derzeit umgehen müssen. Der Kücheneinzelhandel gehört nämlich nicht zu denjenigen Geschäften, die „Gegenstände des täglichen Bedarfs verkaufen“ – und die nach einer Verfügung von Bund und Ländern ihr Geschäft weiterbetreiben dürfen. Während die Beratung und das Neukundengeschäft im Laden auf absehbare Zeit nicht mehr möglich sind, dürfen bereits verkaufte Küchen immer noch montiert werden – und auch die Beratung über andere Vertriebskanäle bleibt möglich: Küchenstudios, die die Möglichkeit haben, sollten also versuchen auf Online-Beratung umzuschalten. Sofern die technischen Möglichkeiten dazu vorhanden und die Mitarbeiter dementsprechend geschult sind, könnte es sinnvoll sein, doch in Werbung zu investieren. Über Online- und Social-Media-Kanäle können gezielt Kücheninteressenten aus der Region angesprochen werden. Mit Newslettern oder Blogbeiträgen kann ebenfalls Interesse geweckt und der Kontakt zum Kundenstamm gehalten werden. So besteht die Möglichkeit trotz ausbleibender Kundenfrequenz am POS Neukundengeschäft zu generieren.
Wenn bestehende Kunden zögern, in der Schwebe befindliche Verhandlungen abzuschließen, sollten Küchenstudios versuchen, doch zum Abschluss zu kommen – schließlich hat sowohl das Studio als auch der Kunde schon eine Menge Zeit und Arbeit investiert. Falls der Kunde unentschlossen ist, kann vielleicht ein Sonderrabatt helfen. Apropos Rabatt: Jetzt wäre auch die Zeit in dieser Hinsicht kreativ zu werden. Wenn Kunden ins Studio kommen sollen, kann ein interessanter Rabatt dabei helfen.
Oberste Priorität: Liquidität erhalten
Während die bisher genannten Maßnahmen ein Neukundengeschäft trotz Ladenschließung ermöglichen soll, gibt es natürlich ein anderes Ziel, das derzeit im Fokus steht: die Liquidität zu erhalten. Es darf zwar nicht beraten werden, doch bereits getätigte Aufträge können abgearbeitet werden. Hat der Kunde nun seine Küche ausgewählt, verzögert aber angesichts des Infektionsrisikos die Auslieferung, sollte das Küchenstudio darauf eingehen. Allerdings nur gegen eine weitere Zahlung. Im Endeffekt sollten 70 bis 75 Prozent der Kaufpreissumme mit der zweiten Anzahlung erreicht werden. Denn dies bedeutet, dass die Kostendeckungsgrenze erreicht ist. Jeder Cent, der darüber hinaus verhandelt werden kann, ist natürlich von Vorteil. Die Erwähnung der Lagerkosten kann in der Verhandlung hilfreich sein.
Liquidität ist vor allem deswegen ein wichtiges Thema, weil die Fixkosten sich nicht nach den Umsätzen richten. Miete, Personalkosten und so weiter bleiben gleich, auch wenn die Umsätze sinken. Küchenstudios sollten also sparen, wo es geht: keine Kfz-Reparaturen ohne Versicherungserstattung, geplante Investitionen sollten verschoben werden. Alle Ausgaben gehören in dieser Situation auf den Prüfstand. Und gleichzeitig kann geprüft werden, ob die Laufzeit von Krediten verlängert werden kann. Außerdem sollte jeder Kücheneinzelhändler schon jetzt vorsorglich Kurzarbeit anmelden. Wenn dann auf Kurzarbeit umgestellt wird, scheitert eine Erstattung zumindest nicht am Erfordernis des rechtzeitig gestellten Antrags.
Die Mitarbeiter: Drahtseilakt zwischen Fürsorge und Existenzschutz
Für Unternehmer gibt es immer zwei Seiten: das Wohlergehen der Mitarbeiter und das des eigenen Betriebs. Beides bedingt sich gegenseitig und muss deswegen ständig in Gleichgewicht gehalten werden. Besonders in Krisenzeiten. Grundsätzlich gilt wohl: Durch die Pandemie treten keine Veränderung in den Arbeitsverträgen ein. Die Mitarbeiter haben die vereinbarten Stunden zu erbringen und der Arbeitgeber hat den vereinbarten Lohn zu zahlen. Trotzdem sollte es in beiderseitigem Interesse sein, gemeinsam zu besprechen, wie am besten vorgegangen wird. Kurzarbeit kann vereinbart, rückständiger Urlaub gegeben oder Teile des Jahresurlaubs verbraucht werden.
Gesundheitsschutz durch Abwesenheit
Neben Hygienemaßnahmen kann Gesundheitsschutz vor allem dadurch erreicht werden, dass der Mitarbeiterstamm zeitweise ausgedünnt wird. Die Mittel hierzu sind zum Beispiel:
- Arbeitszeitkonten können eingeführt werden,
- Reklamationsbearbeitung und die Terminplanung können evtl. vom Homeoffice aus erledigt werden,
- Buchhaltungsvorbereitung kann auch am Wochenende erfolgen,
- in bestimmten Mitarbeitersituationen, wie z. B. Pflege von älteren Familienangehörigen, kann auch unbezahlter Urlaub ein Hilfsmittel sein,
- Ladezeiten der Monteure sind zu entzerren,
- Absprachen können per Telefon getroffen werden.
Nach der Krise ist vor dem Aufschwung
Noch kann keiner sagen, wann sich die Ausbreitung der Infektion verlangsamt. Doch ganz ohne Kaffeesatzlesen kann man sagen: dieser Zeitpunkt wird kommen. Und im Anschluss daran wird sich auch die wirtschaftliche Situation wieder normalisieren. In der Regel wird der geplante Küchenkauf also nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben sein. Küchenstudios sollten also darauf vorbereitet sein, zumindest einen Teil der Arbeit nachholen zu können. Die Zeit bis zu diesem Tag X kann produktiv genutzt werden. Zum Beispiel, um neues Fachpersonal zu suchen. Denn: wer bis jetzt knapp an Arbeitskräften war, kann sich auf die Suche nach passenden Kollegen machen – um so später besser aus der Krise zu kommen. Denn die gute Nachricht in der derzeitigen Lage ist ja: Es gibt eine Zeit nach Corona.
Volker Schmidt und die SEB Steuerberatung
Volker Schmidt ist nicht nur Steuerberater und Vereidigter Buchprüfer – er ist ebenfalls Fachberater für Unternehmensnachfolge und für die Umstrukturierung von Unternehmen sowie Datenschutzbeauftragter insbesondere für den Küchenhandel. Die SEB Steuerberatung beschäftigt 50 Mitarbeiter und ist seit 1990 auf den Kücheneinzelhandel spezialisiert. Derzeit betreut die Beratungsgesellschaft rund 80 Kücheneinzelhandelsunternehmen unterschiedlicher Größen mit diversen Verbandszugehörigkeiten. Die persönliche Betreuung hinsichtlich betriebswirtschaftlicher, steuerrechtlicher, buchhalterischer und datenschutzrechtlicher Fragen steht dabei im Vordergrund.
Diese Maßnahmen helfen Küchenstudios liquide zu bleiben:
- bei Auslieferungsverzögerung: weitere Zahlung vereinbaren.
- Ausgaben reduzieren: Werbung gezielt einsetzen, Reparaturen und Investitionen verschieben.
- Prüfen, ob Kreditlaufzeiten verlängert werden können.
- Gegebenenfalls Kurzarbeitergeld beantragen.
- Musterküchen abverkaufen, ohne gleich eine neue zu bestellen.
- Lieferantengespräche führen.
- Rohgewinn im Kalkulationsprogramm erhöhen.