Altgeräte auch beim Discounter entsorgen
Aktuell nehmen auch Fachgeschäfte und Fachmärkte ausgediente Elektrogeräte an, denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Sie sind allerdings nicht die einzigen Unternehmen, die Technikprodukte verkaufen. Auch manche Discounter und Supermärkte bieten regelmäßig Elektro-Haushaltsgeräte, Computer und Zubehör sowie Unterhaltungselektronik und Telefone an. Eine aktuelle Anpassung des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes soll ab nächstem Jahr dafür sorgen, dass in Zukunft nicht nur die Fachgeschäfte, sondern eben auch Discounter und Supermärkte verpflichtet sind, kleinere Altgeräte (Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter) zurückzunehmen, wenn diese eine Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter haben und selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird es also deutlich bequemer, ihr ausgedientes Kleingerät umweltgerecht zu entsorgen.
Auch Onlinehändler in der Pflicht
Auch Onlinehändler sollen künftig stärker ins Recycling eingebunden werden, indem sie aktiv kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten. Betreiber von Online-Marktplätzen sollen zukünftig prüfen, ob die über ihre Plattform verkauften Produkte bei der Stiftung ear registriert sind, sich der jeweilige Hersteller also an den späteren Entsorgungskosten beteiligt.
„Die Gesetzesänderung wird von uns sehr begrüßt, denn sie sorgt für mehr Fairness beim Wettbewerb der Handelsformen und beseitigt Wettbewerbsnachteile für Hersteller, die sich rechtskonform verhalten, indem sie ihren Verpflichtungen nach dem Elektro- und Elektronikgesetz nachkommen“, kommentiert Dr. Sara Warneke, Geschäftsführerin der gfu Consumer & Home Electronics GmbH, die Pläne für das kommende Jahr.